Sie können jederzeit Mitglied werden und dann sofort die Vorteile der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen! Neben einem vielfältigen Wohnungsangebot stehen Ihnen alle Angebote der Spareinrichtung zur Verfügung. Nach der Satzung – sie ist sozusagen das „Grundgesetz“ der BGE – werden BGE-Wohnungen grundsätzlich nur Mitgliedern überlassen. Und unsere Sparangebote dürfen Mitglieder sowie deren Angehörige nutzen. Aber kein Problem, Mitglied wird man, indem man seinen Beitritt erklärt und der Vorstand die Aufnahme beschließt.
Mit dem Beitritt müssen Sie mindestens einen Geschäftsanteil zu 160 EUR übernehmen und hierauf mindestens 32 EUR einzahlen. Wenn Ihnen eine Genossenschaftswohnung überlassen wird, müssen 20 Geschäftsanteile übernommen werden. Die Höhe des Einzahlungsbetrages richtet sich dann nach der Wohnungsgröße:
- Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, senden Sie uns die ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft. Fügen Sie bitte die erbetenen Unterlagen bei, damit wir Ihnen rasch sagen können, ob Sie die Wohnung bekommen.Senden Sie uns auch die unterschriebene Beitrittserklärung.
- Wenn Sie zunächst nur ein Sparangebot unserer Spareinrichtung nutzen wollen, sprechen Sie direkt eine unserer Mitarbeiterinnen der Spareinrichtung an. Sie prüft, ob Sie als Angehöriger eines Mitglieds auch ohne eigene Mitgliedschaft sparen können. Falls das nicht der Fall ist, dann senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen sowie die Beitrittserklärung.
Mit dem Beitritt müssen Sie mindestens einen Geschäftsanteil zu 160 EUR übernehmen und hierauf mindestens 32 EUR einzahlen. Wenn Ihnen eine Genossenschaftswohnung überlassen wird, müssen 20 Geschäftsanteile übernommen werden. Die Höhe des Einzahlungsbetrages richtet sich dann nach der Wohnungsgröße:
| bis 20 m²: | = | 960 € |
| 20 m² < 40 m² | = | 1.280 € |
| 40 m² < 60 m² | = | 1.600 € |
| 60 m² < 80 m² | = | 1.920 € |
| 80 m² < 100 m² | = | 2.240 € |
| 100 m² < 120 m² | = | 2.560 € |
| 120 m² < 140 m² | = | 2.880 € |
| ab 140 m² | = | 3.200 € |
Die eingezahlten Beträge bilden das Geschäftsguthaben. Die von den Mitgliedern gewählten Mitgliedervertreter entscheiden jedes Jahr, in welcher Höhe auf das eingezahlte Kapital eine Dividende ausgeschüttet wird.
Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Nur mit der Aufnahme wird ein Eintrittsgeld von einmalig z. Zt. 30,00 EUR erhoben. Vom Eintrittsgeld befreit sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder eines Mitglieds sowie die eine Mitgliedschaft fortsetzenden Erben.
Die Mitgliedschaft ist natürlich auch wieder kündbar. Die Kündigung des Austritts aus der BGE muss schriftlich erklärt werden und der BGE spätestens am letzten Tag des Kalenderjahres zugegangen sein. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Kalenderjahren.
Diese und weitere Einzelheiten sind in der Satzung festgeschrieben. Sie regelt die rechtlichen Beziehungen der BGE nach innen und außen, also auch die Rechte und Pflichten, die mit der Mitgliedschaft begründet werden.
Unsere Dienstleistungen stehen ausschließlich unseren Mitgliedern und deren Angehörigen zur Verfügung. Umgekehrt erwarten wir, dass unsere Mitglieder auch unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Erwerb einer Mitgliedschaft ohne Nutzung unseres Dienstleistungsangebotes ist nicht möglich.
Bei Fragen und für weitere Auskünfte zur Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Nur mit der Aufnahme wird ein Eintrittsgeld von einmalig z. Zt. 30,00 EUR erhoben. Vom Eintrittsgeld befreit sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder eines Mitglieds sowie die eine Mitgliedschaft fortsetzenden Erben.
Die Mitgliedschaft ist natürlich auch wieder kündbar. Die Kündigung des Austritts aus der BGE muss schriftlich erklärt werden und der BGE spätestens am letzten Tag des Kalenderjahres zugegangen sein. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Kalenderjahren.
Diese und weitere Einzelheiten sind in der Satzung festgeschrieben. Sie regelt die rechtlichen Beziehungen der BGE nach innen und außen, also auch die Rechte und Pflichten, die mit der Mitgliedschaft begründet werden.
Unsere Dienstleistungen stehen ausschließlich unseren Mitgliedern und deren Angehörigen zur Verfügung. Umgekehrt erwarten wir, dass unsere Mitglieder auch unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Der Erwerb einer Mitgliedschaft ohne Nutzung unseres Dienstleistungsangebotes ist nicht möglich.
Bei Fragen und für weitere Auskünfte zur Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.
