DIE VERTRETERWAHL
Mit mehr als 7.350 Mitgliedern organisiert die BGE keine klassische Mitglieder-versammlung, sondern wählt Vertreter. Diese sind dann ehrenamtlich in der Versammlung aktiv. Auf je 100 Mitglieder kommt ein Vertreter, sodass insgesamt
74 Personen gewählt werden. Sie nehmen dann die Rechte der Mitglieder wahr, beraten über wichtige Themen wie die Ausschüttung von Dividenden und entscheiden über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand.
Außerdem wählen sie den Aufsichtsrat, der die Vorstandsmitglieder bestellt, berät und überwacht. Der Vorstand wiederum führt die Geschäfte der BGE, bewirtschaftet den Wohnungsbestand und erfüllt den gesetzlichen Förderzweck der Mitglieder. Die Vertreterversammlung bietet somit eine zentrale Plattform für Mitgestaltung und Verantwortung.
Weitere Informationen zur Wahl und zur Kandidatur wurden den Mitgliedern rechtzeitig per Post zugesandt. Nutzen Sie Ihre Chance, Teil dieses wichtigen Prozesses zu werden, und gestalten Sie die Zukunft der BGE mit!
IHRE STIMME ZÄHLT - WÄHLEN UND BESTIMMEN SIE MIT