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Notfallnummern (nur für technische Notfälle)

24/7 Notrufhotline der BGE

0711 35 17 67 55

Heizung und Sanitär

Gas / Wasser / Fernwärme: SWE Esslingen
0711 39 07 222
Rohrverstopfung: Ex-Rohr Service
0711 76 60 73

Elektro

Aufzug

ThyssenKrupp GmbH
0800 36 57 240
Schindler AG
0800 86 61 100

Wohnungs- / Hauseingangstüren

Schlüsseldienst Sancak
0711 35 27 22

Sparen mit der BGE

Clever Sparen mit den Angeboten der Bau­genos­senschaft Esslingen

Hier finden Sie leicht verständliche, sichere und gut verzinste Sparangebote.
Ihre Spareinrichtung der BGE informiert. Wir beraten Sie gerne!

Spar­angebote

Sparbrief-Laufzeiten von 12 - 36 Monaten

Laufzeit 12 Monate3,10 % Zins p. a.
Laufzeit 18 Monate2,75 % Zins p. a. 
Laufzeit 36 Monate 2,30 % Zins p.a.

Aktions-Sparbrief Laufzeit 12 Monate: Begrenztes Kontingent! Der Abschluss der Anlage ist zudem auf 100.000,00 EUR pro Sparer/Kunde begrenzt.

Wählen Sie Ihre Wunschlaufzeit! Sparbrief nominal, Anlagebetrag ab 2.500 EUR, unkündbare Festanlage.

Laufzeit 3 Jahre

Zinssatz 1. Jahr2,10 % Zins p. a.
Zinssatz 2. Jahr2,30 % Zins p. a.
Zinssatz 3. Jahr2,50 % Zins p. a.
Durchschnittlicher Jahreszins: 2,30 %

Laufzeit 4 Jahre

Zinssatz 1. Jahr2,10 % Zins p. a.
Zinssatz 2. Jahr2,30 % Zins p. a.
Zinssatz 3. Jahr2,50 % Zins p. a.
Zinssatz 4. Jahr2,50 % Zins p. a.
Durchschnittlicher Jahreszins: 2,35 %

Anlage mit steigendem Zins, Anlagebetrag ab 2.500 EUR. Kündigungssperrfrist 12 Monate, danach Kündigungsfrist 3 Monate.

Sparvertrag über vermögenswirksame Leistungen2,50 % Zins p.a.
+ 3 % Bonus

Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. 6 Jahre monatliche Einzahlung,  1 Ruhejahr.
Monatliche Sparrate max. 40 EUR. Bonuszahlung zum Laufzeitende auf alle eingezahlten Raten.

Ratensparvertrag mit Laufzeit 7 Jahre2,50 % Zins p.a.
+ 3 % Bonus
6 Jahre monatliche Ratenzahlung, 1 Ruhejahr. Monatliche Sparrate mind. 25 EUR, max. 500 EUR (maximaler Neuabschluss pro Kalenderjahr).
Bonuszahlung zum Laufzeitende auf alle eingezahlten Raten. Bonusverlust bei vorzeitiger Verfügung.

Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist

2,25 % Zins p.a.
+ 10 EUR Startgeld

Anlagebetrag ab 10 EUR bis max. 2.000 EUR. Zinssatz variabel. Angebot gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebens-jahres und ist auf ein Konto für jedes Kind begrenzt.

Spareinlage mit 3-monatiger Kündigungsfrist1,00 % Zins p. a.
Spareinlage mit 1-jähriger Kündigungsfrist*1,00 % Zins p. a.

Anlagebetrag ab 10 EUR. Zinssatz variabel.

* Kündigung frühestens 6 Monate nach Einzahlung der Spareinlage

Vorschusszinsen für die vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen in Höhe von 1/4 des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Von Spareinlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu 2.000 EUR für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden. Die Baugenossenschaft Esslingen eG ist als Mitglied dem Selbsthilfe­fonds des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs– und Immobilienunternehmen e. V. zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungs­genossen­schaften mit Spareinrichtung angeschlossen. Sparen dürfen nur unsere Mitglieder!
Konditionen Stand 17.04.2024, Änderungen vorbehalten.

Die aktuellen Sparangebote können Sie sich gerne hier als PDF downloaden.

Sparen

Geld anlegen bei der BGE

Sicher. Lukrativ. Lokal

Seit ihrer Gründung im Jahr 1890 bietet die BGE ihren Mitgliedern einfache und sichere Geldanlagen mit attraktiven Zinsen.

Schauen Sie in unsere Broschüre Sparen in ES.

Mit dieser besonderen Art der Mitgliederförderung sind wir eine von nur 47 Wohnungsgenossenschaften in Deutschland und einzigartig im Raum Stuttgart – Esslingen.

Die Spareinlagen sind sicher, weil:

  • Ihre Sparanlagen sind durch den Immobilienbestand der BGE in Esslingen am Neckar abgesichert, und das in einer der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas. Der überwiegende Teil der 3.000 Wohnungen wurde in den vergangenen Jahren grundlegend saniert; viele Neubauwohnungen entstanden
  • Die BGE hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Bankerlaubnis zur Hereinnahme von Spareinlagen und Sparbriefen. Dies qualifiziert sie zum Kreditinstitut nach dem Kreditwesengesetz. Wie jede andere Bank und Sparkasse unterliegt sie der ständigen staatlichen Bankenaufsicht durch die BaFin und die Deutsche Bundesbank.
  • Die BGE gehört dem "Selbsthilfefonds zur Sicherung von Spareinlagen bei Wohnungsgenossenschaften" des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW) an. Der Fonds sichert die Einlagen ohne Betragsbegrenzung ab.

Medien

Medien berichten leider nur gelegentlich über Wohnungsgenossenschaften mit eigener Spareinrichtung. Hier finden Sie ein paar Artikel:

"Mehr Zins als von der Bank"

Finanztest Heft 02/2015

Zum Artikel

"Renditebringer"

Ökotest, Heft 10/2013

Zum Artikel

"Geheimtipp für vorsichtige Sparer"

Süddeutsche Zeitung, 15.10.2013

Zum Artikel

"Attraktive Alternative"

Manager Magazin, 07.10.2012

Zum Artikel

Sparer werden

Sparer werden

Als Mitglied der BGE können Sie von den Sparangeboten profitieren. Sie sind noch kein Mitglied? Dann werden Sie es einfach! Wir zeigen Ihnen wie das geht.
Gerne erstellen wir mit Ihnen zusammen eine für Sie passende Anlagestrategie und Sie erhalten ein persönliches Angebot.
Übrigens: Alle Sparprodukte der BGE sind kosten- und gebührenfrei.

Bereits Sparer bei der BGE?

Sie möchten einen Freistellungsauftrag erteilen oder den Bestehenden ändern, Ihre neue Adresse mitteilen oder eine Überweisung vom BGE-Sparkonto auf Ihr Girokonto tätigen?

Sie möchten einen Betrag auf Ihr Sparkonto bei der BGE überweisen oder haben Fragen zu Freistellungsaufträgen?

Entsprechende Informationen und Antworten sowie Formulare finden Sie HIER

Erhöhung Sparer-Pauschbetrag zum 01.01.2023

Mit Wirkung zum 01.01.2023 wurde das Gesetz zur Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages verabschiedet. Es gelten dann folgende Änderungen:

  • Für Alleinstehende (Einzelpersonen) erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801,00 EUR auf 1.000,00 EUR
  • Für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.602,00 EUR auf 2.000,00 EUR

Sie haben bereits einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei der BGE erteilt? Sie müssen nichts weiter tun, wir passen Ihren Freistellungsauftrag automatisch zum 01.01.2023 an:

  • Bei Freistellungsaufträgen mit vollständigem Freistellungsvolumen von 801,00 EUR bzw. 1.602,00 EUR wird dieser auf die neue Höchstgrenze von 1.000,00 EUR bzw. 2.000,00 EUR angehoben
  • Bei Freistellungsaufträgen mit nicht ausgeschöpftem Freistellungsvolumen wird der bisher freigestellte Betrag um 24,844 % erhöht

Das ab dem 01.01.2023 gültige Formular zum Freistellungsauftrag finden Sie HIER

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag für Kapitalerträge anders aufteilen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Ansprechpartner

Lassen Sie sich persönlich beraten. Unser Team aus Bankkaufleuten berät Sie kompetent und individuell. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin:

Rufen Sie an unter Tel. 0711 – 35 17 67 – 15 oder schreiben Sie eine E-Mail an sparen@bg-es.de.