ZU VERSCHENKEN - ABER BITTE NICHT VOR BGE-EINGÄNGEN
Wer einen Blick in die großen und kleinen Kisten voll mit Büchern, Spielzeug oder Porzellan mit „Zu verschenkenˮ-Schildern vor Hauseingängen wirft, entdeckt vielleicht ein Schätzchen, das er oder sie glücklich mit nach Hause nimmt. Andere ärgern sich, weil sie ihren Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator drum herumbugsieren müssen. Und dann bleiben die Dinge auch wochenlang stehen oder lösen sich im Dauerregen langsam auf, weil keiner sich verantwortlich fühlt.
Trotz der großen Freude, die diese Dinge bereiten können, sind diese kleinen „Flohmärkteˮ vor den Hauseingängen nicht erlaubt. Denn: Alle Zugangswege, Flucht- und Rettungswege und Gemeinschaftsflächen außerhalb Ihrer Wohnung sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten. Abgestellte Gegenstände oder Kartons mit dem Hinweis „Zu verschenkenˮ werden von der BGE daher kostenpflichtig entsorgt. Die Kosten für die entstandene Sonderentsorgung müssen auf die Betriebskosten der Hausgemeinschaft umgelegt werden.
Problematisch an den „Zu verschenkenˮ-Kisten ist auch, dass andere dies als Einladung sehen, unbrauchbare Gegenstände dazuzustellen. So wird aus der guten Absicht schnell eine (illegale) Abfallentsorgung. Auch diese Entsorgung wird auf die Betriebskosten draufgeschlagen. Das kann teuer werden.
Unser Tipp:
Verschenken Sie alte Gegenstände doch über Anzeigenblätter oder Online-Portale. Auch soziale Einrichtungen freuen sich, wie der Diakonieladen Esslingen in der Küferstraße 13/1 oder das Sozialkaufhaus Esslingen in der Plochinger Straße 42.