RÄUMEN UND STREUEN: WINTERDIENST IN DER KEHRWOCHE
• Gehwege am Grundstück, Wege zum Gebäude, zu den Garagen sowie Müllplätzen müssen geräumt sein.
• In der Zeit zwischen 7 und 20.30 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20.30 Uhr.
• Sand, Split oder Ähnliches dürfen Sie zum Streuen verwenden.
• Übernimmt ein Nachbar Ihren Dienst, weil Sie verhindert sind, bleiben Sie verantwortlich. Wenn Sie Ihre Pflicht vernachlässigen, handeln Sie ordnungswidrig und riskieren ein Bußgeld.
• Wenn Sie in Ihrer Hausgemeinschaft auch einen externen Dienstleister für den Winterdienst und die Kehrwoche wünschen, dann informieren Sie uns bitte unter mieten@bg-es.de, damit wir die erforderlichen Schritte in die Wege leiten können.
Die Räum- und Streusatzung der Stadt Esslingen finden Sie unter: www.esslingen.de/start/buergerservice/reinigungs-_+raeum-+und+streusatzung